Beschreibung

Der Freistaat Thüringen unterhält fünf Staatsarchive und ein gleichrangiges Hauptstaatsarchiv als grundlegende Organisationsstruktur des Landes auf staatlicher Ebene. Dieses Landesarchivwesen fußt auf den gewachsenen Archivstrukturen der Thüringer Kulturlandschaft. Alle Thüringischen Staatsarchive haben deshalb eine mehrere Jahrhunderte zurückreichende Geschichte, welche die Entwicklung der thüringischen Kleinstaaten widerspiegelt. Die Tektonik der Staatsarchive in den ehemaligen Residenzstädten Altenburg, Gotha, Greiz, Meiningen, Rudolstadt und Weimar bildet noch deutlich die historischen Behördenstrukturen jener Territorialstaaten ab, deren Staatswesen mit der Aufhebung der Monarchie 1918 unterging.

Das heutige Erscheinungsbild der Staatsarchive ist ein Resultat des Zusammenschlusses der thüringischen Einzelstaaten zum Land Thüringen im Jahr 1920. In dessen Folge entstanden 1923 aus den staatlichen Archiven der bisherigen Fürstentümer die Thüringischen Staatsarchive, denen 1932 mit der "Thüringer Archivordnung" ein gesetzlicher Rahmen gegeben wurde.

Nach der Auflösung der Länder in der DDR 1952 verloren die Staatsarchive ihre Bindung an die nicht mehr existente föderative Struktur. Die Staatsarchive in Weimar (Erfurt), Rudolstadt (Gera) und Meiningen (Suhl) wurden für die entsprechenden Bezirke der ehem. DDR zuständig. Bis 1990 erhielten die Archive in Altenburg, Gotha und Greiz deshalb keinen Zuwachs und fungierten als "Historische Staatsarchive" bzw. Außenstellen. Erst nach der deutschen Wiedervereinigung von 1990, unter der Kulturhoheit des neuen Bundeslandes wurden alle Standorte wieder öffentliche Archive des Freistaates Thüringen mit eigenen Zuständigkeitssprengeln.

Unter der Aufsicht des damaligen Wissenschaftsministeriums begann 1991 der Aufbau des neuen Landesarchivwesens in Thüringen, das mit dem Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut vom 29. Juni 2018 eine aktuelle Rechtsgrundlage erhielt. Oberste Archivbehörde für die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht ist seit 2014 die Thüringer Staatskanzlei. Mit Wirkung vom 13. Juli 2016 wurden die sechs Staatsarchive unter Beibehaltung aller Standorte organisatorisch zu einem Landesarchiv Thüringen mit Sitz in Weimar zusammengefasst.

Die Bestände der Staatsarchive umfassen einen Zeitraum vom 8. Jahrhundert bis zur Gegenwart, sie haben einen Gesamtumfang von 65 km Archivgut und Sammlungen.

Weitere Informationen zu Behördengeschichte, Beständen und zur Ausbildung im Archivbereich erhalten Sie auf den Webseiten der Staatsarchive www.thueringen.de/th1/staatsarchive.