Gebührenordnung

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des Kreisarchivs Hildburghausen


Der Landkreis erlässt auf Grundlage § 98 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und der §§ 1, 2, 10, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) folgende Gebührensatzung

§ 1 Gebührenpflicht und Kostenschuldner

(1) Für die Benutzung des Kreisarchivs und für die vom Kreisarchiv erbrachten Leistungen werden Gebühren nach dem der Satzung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis erhoben. Auslagen sind zu erstatten.
(2) Kostenschuldner ist, wer das Kreisarchiv und seine Einrichtungen nutzt und wem Leistungen durch das Kreisarchiv erbracht werden.


§ 2 Entstehung und Fälligkeit von Gebühren und Auslagen

(1) Gebühren und Auslagen entstehen mit der Gewährung der Benutzungsmöglichkeit und bei beanspruchten Leistungen mit der Vornahme der einzelnen Leistung. Sie werden mit Bekanntgabe der Gebühren – und Auslagenfestsetzung fällig.
(2) Die Gebühren und Auslagen sind bei der Zahlstelle des Landratsamts einzuzahlen oder auf ein im schriftlichen Gebührenbescheid angegebenes Konto zu überweisen.

§ 3 Gebührenbefreiung

(1) Gebühren werden nicht erhoben bei der Benutzung von Archivgut
(a) durch Einrichtungen, die dieses abgeliefert haben bzw. deren Rechtsnachfolger oder
durch von diesen beauftragte Dritte
(b) zu wissenschaftlichen oder Unterrichtszwecken oder zu Zwecken der Erforschung der
Landes- und Heimatgeschichte
(c) wenn die Benutzung im Interesse des Landratsamtes liegt
(d) mit dem Ziel des Nachweises versorgungsrechtlicher Ansprüche

(2) Bei Vorliegen wissenschaftlicher oder orts- und heimatgeschichtlicher Forschung kann die Befreiung nur gewährt werden, wenn die Forschungen nicht überwiegend im eigenen Interesse des Benutzers oder eines privaten Auftraggebers oder gewerblich betrieben werden. Familiengeschichtliche Forschungen gelten nicht als wissenschaftliche oder orts- und heimatgeschichtliche Forschungen im Sinne dieser Satzung.

(3) Auf die Erhebung von Gebühren für das Recht der Wiedergabe von Archivalien oder archivischem Sammlungsgut für die einmalige Reproduktion beim Druck kann verzichtet werden, wenn der Archivträger ein besonderes Interesse an der Veröffentlichung hat.

(4) Gebührenfreiheit entbindet nicht von der Bezahlung der Auslagen.

(5) Weitergehende Gebührenregelungen, insbesondere gemäß dem Sozialgesetzbuch, dem
Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen, dem Thüringer Verwaltungskostengesetz
und dem Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz in der jeweils geltenden Fassung, bleiben
unberührt.

§ 4 Gebührenermäßigung

(1) Bei Schülern, und Studenten wird die Hälfte der Gebühren erhoben. Die Ermäßigung gilt nicht für Auslagen.



§ 5 Inkrafttreten

(1) Die Gebührensatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des Kreisarchivs Hildburghausen vom 19.12.2001 außer Kraft.



Gebühren- und Auslagenverzeichnis

1. Benutzung
1.1. Einfache Benutzung von Archivgut und archivischem Sammlungsgut im Lesesaal je Tag 5,00€
je Monat 15,00€
je Jahr 60,00€
1.2. Vorlage von Archivgut mit besonderem Aufwand (Karten, Plakate, Bilder, Tonträger) Je Tag 5,00€ Zuschlag
1.2. Recherche nach Archivgut einschließlich mündliche oder schriftliche Auskunft mit Ausnahme einfacher Auskünfte Nach Zeitaufwand entsprechend ThürAllg.VwKostO
1.3. Benutzung von Archivgut (einschließlich Lesefilme) außerhalb des Kreisarchives - nur in anderen Archiven möglich- Leihfrist maximal 4 Wochen Je Archivalie oder Film 20,00€
Bei Überschreitung der Frist weitere 20,00€
1.4. Beschädigung oder Verlust von Archivgut, Sammlungsgut oder Filmen durch Benutzung Tatsächl. Aufwand der Restaurierung bzw. Ersatzbeschaffung
1.5. Ausleihe an andere Einrichtungen zu Ausstellungszwecken 10,00€ je Archivalie

2. Nutzungsrechte
(Wiedergabe von Archivgut für gewerbliche Zwecke)

2.1.
Druck und andere Medien (CD)
2.1.1. Auflage bis
1.000 Exemplare
5.000 Exemplare
50.000 Exemplar
100.000 Exemplare über 100.000 Exemplare Je Vorlage
10,00€
25,00€
45,00€
60,00€
100,00€
2.1.2 Neuauflagen Wie 2.1.1

2.2
Film, Fernsehen und Videoproduktionen
2.2.1. Verwendung je zur Verfügung gestellten Archivalie 50,00€

2.3.
Online-Dienste
2.3.1. 1Monat – je Vorlage
3Monate – je Vorlage
6Monate – je Vorlage
1 Jahr – je Vorlage 40,00€
80,00€
120,00€
200,00€

3. Reproduktionen
3.1. Kopien bis DIN A 3, je Seite 0,50€
3.2. Kopien über Großkopierer, je angefangene10 cm 0,50€
3.3. Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien an Stelle von Kopien, je Datei 2,50€

4. Sonstige Leistungen
4.1. Sämtliche hier nicht gesondert aufgeführte Leistungen entsprechend ThürAllg.VwKostO
4.2. Verpackung und Versand Tatsächliche Kosten