Scale of charges
Benutzung und Gebühren:
Die Benutzung der Archivbestände kann zu verwaltungsinternen, rechtlichen oder wissenschaftlichen, heimat- oder familiengeschichtlichen und privaten Gründen erfolgen.
Auf der Grundlage des ThürArchivG hat jedermann das Recht, Archivgut zu nutzen. Nach genehmigtem Antrag werden dem Benutzer die Archivalien im Lesesaal vorgelegt, sofern der Erhaltungszustand, schutzwürdige Belange Dritter und keine Rechtsvorschriften verletzt werden oder andere Gründe zur Einschränkung oder Ablehnung der Benutzung führen. Die Benutzungsgebühren werden nach der Archivkostensatzung des Kreisarchivs erhoben.
Von Schulabschlüssen, Facharbeiterzeugnissen u. a. Ausbildungsnachweisen, die in den Beständen des Kreisarchivs archiviert sind, werden auch amtliche Beglaubigungen für den Bürger des Landkreises ausgestellt. Dafür werden Gebühren auf der Grundlage der Zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung vom 09. Mai 2007 erhoben.
Ansprechpartner: Herr Stefan Voigt,
Mitarbeiter Behördenbibliothek
(Tel. 03693 / 4858295)